Das „10.000 Grüne Dächer“-Programm gibt es bereits seit 2023 im Raum der Emschergenossenschaft. So können private Hauseigentümer*innen von der Förderung profitieren, deren Immobilie im Einzugsgebiet des Wasserwirtschaftsverbandes liegt. Das umfasst aber in den meisten Fällen nicht das ganze Stadtgebiet in den Emscher-Kommunen, weil manche Stadtteile im Einzugsgebiet des Lippeverbandes liegen. Hier galt die Förderung für Dachbegrünungen bisher nicht. Diese Lücken sind mit der Ausweitung des Förderprogramms nun geschlossen: In Dinslaken, Bottrop, Gladbeck, Dortmund, Herten, Recklinghausen, Holzwickede und Gelsenkirchen gilt das Förderangebot nun überall (bis auf ganz wenige Ausnahmen. Adressüberprüfung über www.klima-werk.de/gruendachfoerderung).
Die beiden Wasserwirtschaftsverbände engagieren sich mit der Zukunftsinitiative Klima.Werk für Dachbegrünungen, weil diese ein wichtiger Baustein beim klimarobusten Umbau der Städte sind. Ein begrüntes Dach ist ein Dach mit Plus! Weil es zum Beispiel Regenwasser speichert, welches verdunstet und so eine Kühl-Wirkung fürs Stadtklima hat.
Bis zu 10.000 Euro Förderung möglich
50 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung erhalten förderberechtigte Antragsteller*innen. Die Förderung kann für ein Dach oder mehrere Dächer eines Grundstücks (gleiche Postanschrift) beantragt werden, insgesamt können so maximal 200 Quadratmeter Fläche begrünt werden. Bis zu 10.000 Euro Förderung können Dachbegrüner*innen also bekommen. Für die Dachbegrünung kann eine Fachfirma beauftragt werden, eine Umsetzung in Eigenarbeit ist ebenfalls möglich, beides ist förderfähig (übrigens: Wer größere Flächen begrünen will, wendet sich an hallo@klima-werk.de).
Voraussetzungen, Förderanträge, Webseite
Alle Informationen zur Förderung und zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf www.klima-werk.de/gruendachfoerderung, über diese Webseite ist auch das digitale Portal erreichbar, auf dem der Förderantrag gestellt werden kann.
Was wird unter welchen Voraussetzungen gefördert?
Das „10.000 Grüne Dächer“-Programm gibt es bereits seit 2023 im Raum der Emschergenossenschaft. Für einige Kommunen, die im Einzugsgebiet beider Wasserwirtschaftsverbände liegen, bedeutet die aktuelle Ausweitung des Förderprogramms, dass nun alle oder fast alle Stadtteile im Fördergebiet liegen (Dinslaken, Bottrop, Gladbeck, Dortmund, Herten, Recklinghausen, Holzwickede, Gelsenkirchen, Oberhausen).
Hier gilt die Förderung im Lippeverbandsgebiet
In folgenden Städten und Gemeinden im Gebiet des Lippeverbands gilt das Förderangebot (meist im gesamten Stadtgebiet, in Ausnahmefällen nur in einigen Ortsteilen): Reken, Dülmen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Senden, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hamm, Oberhausen, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop, Ense, Bad Sassendorf, Möhnesee, Soest, Welver, Werl, Ahlen, Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Selm, Unna, Werne, Dinslaken, Hünxe, Schermbeck, Voerde
Voraussetzungen, Förderanträge, Webseite
Alle Informationen zur Förderung und zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf www.klima-werk.de/gruendachfoerderung, über diese Webseite ist auch das digitale Förderportal zur Antragstellung zu erreichen.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung:
Was wird unter welchen Voraussetzungen gefördert?
- Die Dachflächen, die begrünt werden sollen, liegen im Fördergebiet. Zum Fördergebiet gehören alle kanalisierten Flächen, von denen Misch- und Regenwasser in Richtung einer Anlage der Emschergenossenschaft oder des Lippeverbands fließen. Damit entspricht das Fördergebiet weitgehend den Einzugsgebieten von Emschergenossenschaft/Lippeverband. Interessierte Eigentümer*innen können auf klima-werk.de/gruendachfoerderung oder im Antragsportal (über die Webseite erreichbar) einsehen, ob ihre Adresse im Fördergebiet liegt.
- Die zu begrünende Dachfläche ist an die Kanalisation angeschlossen. Ziel des Förderprogramms ist ein klimaresilienter Umgang mit der Ressource Regenwasser. Dieses soll nicht länger in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern zum Beispiel in einem Gründach gespeichert werden und verdunsten. Nur wenn eine Dachfläche an die Kanalisation angeschlossen ist, trägt eine Begrünung dieses Daches dazu bei, dass Regenwasser nicht mehr unnötig abgeleitet wird. Dachbegrünung wird sowohl im Misch- als auch im Trennsystem gefördert!
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Die Dachbegrünung ist nicht verpflichtend (zum Beispiel als Auflage in einem Bebauungsplan, einer Satzung, etc.).
- Die Dachbegrünung entspricht den Anforderungen an den Aufbau. Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von 10 Zentimetern hergestellt werden oder so, dass sie eine Wasserspeicherkapazität von mindestens 25 Litern/m² hat (siehe Herstellerangaben).