Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von zehn Zentimetern hergestellt werden oder so, dass sie eine Wasserspeicherkapazität von mindestens 25 Litern/m² hat (siehe Herstellerangaben). Das betrifft die Gesamtdicke der Speicher- und beziehungsweise die Konstruktion des Aufbaus. Über die Mindestdicke beziehungsweise die Speicherkapazität wird sichergestellt, dass im Jahresdurchschnitt höchstens 30 Prozent des Niederschlags als Überlauf abfließen und mindestens 70 Prozent von den Pflanzen aufgenommen und verdunstet wird.


Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des zu begrünenden Daches. Gefördert wird pauschal mit 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche.
Wann wird gefördert?
Das zu begrünende Dach muss im Einzugsgebiet von Emschergenossenschaft oder Lippeverband liegen. Hinweis: Im Gebiet des Lippeverbandes gibt es einige beitragsfreie Kommunen, in diesen Kommunen gilt das Förderprogramm nicht. Zur schnellen Orientierung: Die Fördergebiete sind in unserer Karte blau eingezeichnet. Ob die Immobilie in einem der beiden Gebiete bzw. im Falle des Lippeverbandes in einer förderberechtigten LV-Kommune liegt, kann über die Adressabfrage oben rechts geprüft werden:
Zudem gilt:
Wer die Förderung beantragt, muss Eigentümer:in des Grundstücks sein. Die Summe aller zu begrünenden Dachflächen (überdeckte Grundfläche) darf pro Grundstück maximal 200 Quadratmeter betragen – Flächen von Fenstern oder Dachaufbauten werden hierbei nicht mitgezählt. Sollten deine zu begrünenden Dachflächen größer als 200 Quadratmeter sein, gibt es ebenfalls eine Fördermöglichkeit: Informationen dazu und Formulare für einen Förderantrag findest du hier.
Solltest du die Größe deines Daches/deiner Dächer nicht kennen, kannst du diese unter www.tim-online.nrw.de als Grundfläche des überdachten Gebäudes abmessen. Solltest du die Dachfläche abmessen, empfehlen wir dir, den entsprechenden Kartenausdruck auch gleich als PDF zu speichern. Dieser muss später im Zuge der Antragserstellung im Fördermittelportal hochgeladen werden.
Die Dachfläche ist an die angeschlossen.
Weitere Bedingungen:
- Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Die Dachbegrünung darf nicht vorgeschrieben sein (z. B. als Auflage in einem Bebauungsplan, Gründachsatzung etc.).
- Für die Umsetzung werden keine Gelder aus anderen Förderprogrammen bezogen.
- Maßnahmenkosten werden in Höhe der Förderung nicht auf Mieter:innen umgelegt.
Zweckbindungsfrist und Nachweispflicht
Es gilt eine von 10 Jahren. Innerhalb dieser Frist muss die Dachbegrünung so gepflegt und betrieben werden, dass die Funktion erhalten bleibt. Die Nachweispflicht ist einfach: Sie besteht lediglich in der Übermittlung eines Fotos der Dachbegrünung alle fünf Jahre bis zum Ende der Zweckbindungsfrist. Das Foto kann im Förderportal hochgeladen werden – das Portal erinnert automatisch an fällige Nachweise.
Stichprobenkontrollen
Wir werden die Einhaltung der Fördervoraussetzungen stichprobenartig vor Ort kontrollieren. Voraussetzung für die Förderung ist daher dein Einverständnis zur Betretung des Grundstückes und des Daches sowie zum Überflug deines Grundstücks mit einer Drohne. Aber keine Sorge: Kontrollen erfolgen nur nach vorheriger Ankündigung und Terminabsprache mit dem oder der Grundstückseigentümer:in.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Antragstellung, die Mittelzuweisung und die Auszahlung werden über unser Fördermittelportal abgewickelt. Das Portal ist nicht auf die Nutzung von mobilen Geräten ausgelegt – nutze daher bitte einen Computer oder Laptop. Nachdem du dir im Portal ein Benutzerkonto mit deinen Stammdaten angelegt hast, kannst du einen oder mehrere Förderanträge stellen und jederzeit den Status deines Antrags einsehen.
Bitte halte für die Beantragung folgende Unterlagen bereit:
- Aktueller Bescheid über Niederschlagswassergebühren – Diese Angabe findet sich in den meisten Kommunen auf dem Grundbesitzabgabenbescheid. In Städten mit ausgelagerter Stadtentwässerung kann es auch einen gesonderten Bescheid von dem jeweiligen Unternehmen geben. Aus dem Dokument entnehmen wir, wie viele Flächen aktuell auf dem Grundstück angeschlossen sind, und den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin. Bitte lade alle Seiten des Dokuments hoch.
- Die Größe der zu begrünenden Dachfläche
- Eine aktuelle Bankverbindung des Eigentümers/der Eigentümerin
- Ein aktuelles Foto des noch nicht begrünten Dachs
Für das Förderprogramm gibt es derzeit kein Laufzeitende – es müssen keine Beantragungsfristen berücksichtigt werden. Ab der Förderzusage haben Dachbegrüner:innen drei Jahre Zeit, um die Maßnahme umzusetzen.
Nachdem du deinen Antrag aufgerufen hast, siehst du oben links den Button „Fördermittel anfordern". Anschließend wirst du gebeten, ein Foto vom fertigen Gründach hochzuladen, damit wir dir das Fördergeld überweisen können. Hinweis: Auf dem Foto muss ein erkennbar begrüntes Dach zu sehen sein! Es reicht nicht, ein Foto von der eingesäten Fläche zu verwenden. Wenn du beispielsweise im Oktober/November das Gründach ohne vorkultivierte Pflanzen angelegt hast, wird aus den Samen erst im März darauf Grün sprießen. Erst dann kannst du das Foto für die Gründachabnahme machen und das Fördergeld erhalten.
Erklärvideo zum Förderportal
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Gründach Förderportal.
Noch Fragen?
Wer Fragen rund um das Thema Gründach und zum Förderprogramm hat, kann uns eine Mail schreiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Emschergenossenschaft/Lippeverband und vom Klima.Werk melden sich schnellstmöglich bei dir.
Zur Förderung anmelden
Bist du startklar? Dann registriere dich in unserem Förderportal! Oder hast du bereits ein persönliches Konto? In beiden Fällen geht es hier direkt zum Login.


Weitere Informationen
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Häufige Fragen
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Die Ökologin aus dem Ruhrgebiet ist schon seit einem Jahr stolze Gründachbesitzerin – und kann es jeder Hausbesitzerin und jedem Hausbesitzer nur ans Herz legen.



