Kontakt Klima.Werk
Zukunftsinitiative Klima.Werk
Emschergenossenschaft (EGLV)
Kronprinzenstraße 24
45128 Essen
hallo@klima-werk.de
Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung stehen Kommunen, Unternehmen, Institutionen oder Bürger:innen in den Verbandsgebieten von Emschergenossenschaft und Lippeverband Fördergelder zur Verfügung.
Im Emschergebiet ist die Förderung von Maßnahmen zur Abkopplung von Regenwasser von der Mischwasserkanalisation seit vielen Jahren möglich. Die hier bewährte „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ (ZVR) ist im Januar 2025 abgelöst worden: Sie wird unter dem neuen Namen „Richtlinie der Emschergenossenschaft (bzw. des Lippeverbandes) zur Förderung der Klimafolgenanpassung (ELKA)" mit kleinen Änderungen weitergeführt. Die wesentliche Neuerung: Ab sofort gilt diese Förderung auch für das Gebiet des Lippeverbandes (hier allerdings nur in den beitragszahlenden Kommunen). Eine schnelle Orientierung zum Fördergebiet erhalten Sie auf den folgenden Karten:
Emschergenossenschaft und Lippeverband fördern aus den Beiträgen ihrer Mitglieder Maßnahmen zur Abkopplung von Regenwasser von der Mischwasserkanalisation, zugehörige Machbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Überflutungsvorsorge bei Starkregen. Viele dieser Umbauten zur Klimafolgenanpassung, die eine Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs zum Ziel haben, sind für alle öffentlichen und privaten Grundstückseigentümer:innen in den beiden Verbandsgebieten förderfähig (Ausnahme: im Gebiet des Lipperverbandes gilt die Förderung nicht in den beitragsfreien Kommunen). Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Mit der ELKA-Förderung sollen möglichst viele befestigte Flächen von der Kanalisation abgekoppelt werden. Das heißt: Das Regenwasser von Haus- und befestigten Grundstücksflächen soll nicht mehr zusammen mit dem Abwasser in der Kanalisation Richtung Kläranlage abgeleitet werden, sondern vor Ort versickern können oder gespeichert und genutzt werden. Das bedeutet positive Effekte für das Stadtklima und Starkregenvorsorge.
Für diese Maßnahmen können alle Flächeneigentümer:innen in der Emscher-Lippe-Region Förderanträge stellen. Es gibt nur wenige weitere Bedingungen zu beachten. Zum Beispiel darf mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein - und sie darf auch nicht verpflichtend von der Kommune vorgeschrieben sein.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen: Entsiegelung von befestigten Flächen; Regenwasserversickerung in Mulden, Mulden-Rigolen oder Rigolen; Dachbegrünung; wandgebundene Fassadenbegrünung (mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser); Regenwassernutzung im Innen- und Außenbereich oder die Ableitung von Regenwasser zum Gewässer.
Ist die Fläche, die abgekoppelt werden soll, größer und es ist nicht klar, was hier möglich ist? Dafür können Machbarkeitsstudien bezuschusst werden.
Kommunen können außerdem Förderanträge stellen für Maßnahmen der Überflutungsvorsorge, wenn die Abkopplungsmaßnahmen das Problem nicht beheben können, sowie für Umweltbildung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Klimafolgenanpassung in der Region. Für das Projekt “Gießkannenheld:innen”, das es in der Emscher-Lippe-Region bereits in Essen, Gelsenkirchen, Bottrop und Castrop-Rauxel gibt, ist ebenfalls eine Förderung möglich (z.B. für die Finanzierung der Tanks, in denen das Regenwasser zum Gießen der Stadtbäume gesammelt wird).
Die Förderquote liegt zwischen 40 und 80 Prozent der Herstellungskosten. Die Höhe richtet sich danach, wie groß der Beitrag der Maßnahme zur Klimaanpassung und für die Natur insgesamt ist: Wird Regenwasser offen gesammelt und bewirtschaftet und damit gleichzeitig Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen, dann gibt es mehr Geld. Wenn dagegen Regenwasser über unterirdische Rohre in ein Gewässer abgeleitet wird, dann fällt die Förderung geringer aus, weil der Beitrag der Maßnahme zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung und zur Stärkung der Biodiversität weniger groß ist. Die genauen Förderquoten gibt es hier.
Für die Antragstellung gibt es für alle Typen von Förderbausteinen Vordrucke, die Sie hier finden. Darin finden Sie auch Angaben zu allen erforderlichen Anlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen. Die Förderung wird durch eine schriftliche Zusage gewährt. Eine Ausnahme stellen Dachbegrünungen dar, wenn die begrünte Fläche kleiner als 200 m² ist: Hierfür können Bürger:innen die Förderung über unser digitales Förderportal beantragen. Dieses “10.000 Grüne Dächer”-Programm ist Bestandteil der ELKA-Förderung.
Ab Veröffentlichung ohne Enddatum
Förderanträge bitte senden an:
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