Fördergeld für Abkopplung und Starkregen-Resilienz
Förderprogramm
Im Emschergebiet ist die Förderung von Maßnahmen zur von Regenwasser von der seit vielen Jahren möglich. Die hier bewährte „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ (ZVR) ist im Januar 2025 abgelöst worden: Sie wird unter dem neuen Namen „Richtlinie der Emschergenossenschaft (bzw. des Lippeverbandes) zur Förderung der Klimafolgenanpassung (ELKA)" mit kleinen Änderungen weitergeführt. Die wesentliche Neuerung: Ab sofort gilt diese Förderung auch für das Gebiet des Lippeverbandes (hier allerdings nur in den beitragszahlenden Kommunen). Eine schnelle Orientierung zum Fördergebiet erhältst du auf den folgenden Karten:
Förderkulisse und -voraussetzungen
Emschergenossenschaft und Lippeverband fördern aus den Beiträgen ihrer Mitglieder Maßnahmen zur Abkopplung von Regenwasser von der Mischwasserkanalisation, zugehörige Machbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Überflutungsvorsorge bei . Viele dieser Umbauten zur , die eine Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs zum Ziel haben, sind für alle öffentlichen und privaten Grundstückseigentümer:innen in den beiden Verbandsgebieten förderfähig (Ausnahme: im Gebiet des Lipperverbandes gilt die Förderung nicht in den beitragsfreien Kommunen). Weitere Informationen zur Förderung findest du in den Dokumenten.
Förderziele und förderfähige Bausteine
Mit der ELKA-Förderung sollen möglichst viele befestigte Flächen von der abgekoppelt werden. Das heißt: Das Regenwasser von Haus- und befestigten Grundstücksflächen soll nicht mehr zusammen mit dem in der Kanalisation Richtung Kläranlage abgeleitet werden, sondern vor Ort versickern können oder gespeichert und genutzt werden. Das bedeutet positive Effekte für das Stadtklima und Starkregenvorsorge.
Für diese Maßnahmen können alle Flächeneigentümer:innen in der Emscher-Lippe-Region Förderanträge stellen. Es gibt nur wenige weitere Bedingungen zu beachten. Zum Beispiel darf mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein - und sie darf auch nicht verpflichtend von der Kommune vorgeschrieben sein.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen: von befestigten Flächen; Regenwasserversickerung in Mulden, Mulden- oder Rigolen; Dachbegrünung; wandgebundene (mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser); Regenwassernutzung im Innen- und Außenbereich oder die Ableitung von Regenwasser zum Gewässer.
Klärung der Machbarkeit
Ist die Fläche, die abgekoppelt werden soll, größer und es ist nicht klar, was hier möglich ist? Dafür können Machbarkeitsstudien bezuschusst werden.
Überflutungsvorsorge, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit & Umweltbildung
Kommunen können außerdem Förderanträge stellen für Maßnahmen der Überflutungsvorsorge, wenn die Abkopplungsmaßnahmen das Problem nicht beheben können, sowie für Umweltbildung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Klimafolgenanpassung in der Region. Für das Projekt “Gießkannenheld:innen”, das es in der Emscher-Lippe-Region bereits in Essen, Gelsenkirchen, Bottrop und Castrop-Rauxel gibt, ist ebenfalls eine Förderung möglich (z.B. für die Finanzierung der Tanks, in denen das Regenwasser zum Gießen der Stadtbäume gesammelt wird).
Förderhöhe und Antragstellung
Die Förderquote liegt zwischen 40 und 80 Prozent der Herstellungskosten. Die Höhe richtet sich danach, wie groß der Beitrag der Maßnahme zur Klimaanpassung und für die Natur insgesamt ist: Wird Regenwasser offen gesammelt und bewirtschaftet und damit gleichzeitig Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen, dann gibt es mehr Geld. Wenn dagegen Regenwasser über unterirdische Rohre in ein Gewässer abgeleitet wird, dann fällt die Förderung geringer aus, weil der Beitrag der Maßnahme zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung und zur Stärkung der weniger groß ist. Zu den genauen Förderquoten liest du mehr in den Dokumenten.
Für die Antragstellung gibt es für alle Typen von Förderbausteinen Vordrucke, die du in den unten aufgeführten Downloads findest. Darin findest du auch Angaben zu allen erforderlichen Anlagen, die du dem Antrag beifügen musst. Die Förderung wird durch eine schriftliche Zusage gewährt. Eine Ausnahme stellen Dachbegrünungen dar, wenn die begrünte Fläche kleiner als 200 m² ist: Hierfür können Bürger:innen die Förderung über unser digitales Förderportal beantragen. Dieses “10.000 Grüne Dächer”-Programm ist Bestandteil der ELKA-Förderung.
Laufzeit
Ab Veröffentlichung ohne Enddatum
Förderanträge bitte senden an:

Kontakt Klima.Werk
Zukunftsinitiative Klima.Werk Emschergenossenschaft (EGLV)
Kronprinzenstraße 24
45128 Essen
Dokumente zum Download
Allgemeine Informationen
Alle Dokumente auf einen Blick
Du suchst weitere Informationen? In unserem Download Center findest du Anträge, Richtlinien, FAQs und mehr zu anderen Förderungen und beispielsweise Historisches, FAQs, Projektbeschreibungen.
Weitere Informationen
Sinnes.Wandel
Klimaanpassung greifbar und erlebbar
Der Wandel beginnt im Kopf. Damit das Umdenken gelingt, sind Bewusstsein und Verständnis für Klimaanpassung wichtig. Mit unseren Initiativen und Erlebnissen wird der Sinnes.Wandel möglich.
Struktur.Wandel
Bauliche Maßnahmen in der Region
Unsere Städte wappnen für die Auswirkungen des Klimawandels – das ist das Ziel unseres Struktur.Wandels. Dafür sind konkrete bauliche Maßnahmen dringend notwendig. Was möglich ist, zeigen viele bereits umgesetzte Projekte aus der Emscher-Lippe-Region.
KRiS
Förderprogramm für Macher:innen
Für die „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt.



