KRiS für Private und Gewerbetreibende

Umbau zur Schwammstadt finanzieren 

Der Klimawandel bringt häufigeres Extremwetter mit sich. Um Schäden vorzubeugen und unsere Städte lebenswert zu erhalten, ist Klimaanpassung eine wirksame Strategie. Private und öffentliche Eigentümer:innen von Grundstücken und Gebäuden können vorsorgen. Das kostet Geld – hier erfahren Sie, wie Sie mit dem KRiS-Programm Baumaßnahmen fördern lassen können.

Zuschuss für Klimaanpassung

Hitze, Dürre, Starkregen – Wetterphänomene, die durch den Klimawandel stärker und häufiger auftreten. Wir spüren diese Folgen schon jetzt in den Städten des Ruhrgebiets. Damit wir weiter gut in der Emscher-Lippe-Region leben können und um Schäden zu minimieren, müssen wir unsere Städte umbauen – zum Beispiel nach dem Schwammstadt-Prinzip. Dabei spielt Regenwasser eine zentrale Rolle. Wenn wir es speichern, versickern und verdunsten lassen, erhält das unser Grün, was wiederum für mehr Frischluft und Kühlung sorgt. Und wenn unsere Städte die Niederschläge wie ein Schwamm aufnehmen, dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeben und diese nicht mehr in die Kanalisation fließen, dann ist von Abkopplung des Regenwassers die Rede.

Ziele des Förderprogramms:

  • 25% Abkopplung von befestigten Flächen

  • Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte

Genug gute Gründe, um als Hauseigentümer:in, Unternehmer:in oder Kommune in Klimaanpassung zu investieren. Wer im Bestand umbaut – Dächer und Fassaden begrünt, Versickerungsmulden anlegt oder Flächen entsiegelt –, muss die Kosten hierfür nicht allein tragen. Das Land Nordrhein-​Westfalen (NRW) bezuschusst diese Maßnahmen in allen Städten und Gemeinden des Regionalverbands Ruhr (RVR) aus seinem Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) mit einem Anteil von 60 Prozent. Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihren Einzugsgebieten als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk die Förderung des Landes auf: So können private Eigentümer:innen einen 90-​prozentigen Zuschuss erhalten, Kommunen eine 100-​Prozent-Förderung.

Mehr über KRiS

Wir bauen alle zusammen das Ruhrgebiet zur blau-grünen Schwamm-Region um!

Gestaltungsraum als Fördervoraussetzung

Um das Geld aus dem Förderprogramm KRiS möglichst effektiv einzusetzen und messbare Wirkungen zu erzielen, gibt es in der Förderrichtlinie des Landes eine Vorgabe: Die Städte legen einen oder mehrere Gestaltungsräume innerhalb ihrer Stadtgrenzen fest. Die Auswahl erfolgt u.a. auf der Grundlage von Analysen, Studien oder Befragungen in klimatisch belasteten Bereichen. In diesen Gestaltungsräumen werden dann viele Schwammstadt-​Maßnahmen umgesetzt. Von den Kommunen selbst oder anderen Maßnahmenträger:innen – gefördert aus dem KRiS-​Programm.

Private Eigentümer:innen wie Hausbesitzer:innen, Institutionen oder Gewerbe, deren Grundstücke und Gebäude innerhalb dieser Gestaltungsräume liegen, können so ebenfalls die Förderung bekommen und den Umbau mitgestalten!

KRiS-Förderung über Gestaltungsräume

Förderweg 1

Sie wollen Ihr Dach oder Ihre Fassade begrünen, einen unterirdischen Wasserspeicher (Rigole) oder eine Versickerungsmulde anlegen und die KRiS-Förderung erhalten? Dann ist für Sie wichtig zu wissen: Liegt Ihr Grundstück, Ihre Immobilie im Gestaltungsraum Ihrer Stadt? In welchen Städten und Stadtteilen es Gestaltungsräume gibt, wo die Grenzen verlaufen und ob Sie also förderberechtigt sind, erfahren Sie hier.

Zu den Förderinfos

Förderung außerhalb von Gestaltungsräumen

Wenn Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück nicht innerhalb eines Gestaltungsraums in Ihrer Stadt liegen: Es gibt auch außerhalb von diesen Gebieten eine Möglichkeit, für Schwammstadt-​Umbauten Geld zu bekommen. Für „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ erhalten diejenigen Maßnahmenträger:innen eine Förderung, die mindestens drei Hektar oder mehr befestigte Flächen von der Mischwasserkanalisation abkoppeln. Dabei können auch kleinere Projekte gefördert werden, die gemäß unserer Bewertungsmatrix eine ausreichende Relevanz aufweisen.

Wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen

Förderweg 2

Die KRiS-Förderung greift auch außerhalb von Gestaltungsräumen, wenn die Umbaumaßnahme zur Klimafolgenanpassung eine bestimmte Größe oder Relevanz hat. Erfahren Sie hier, wann ein Projekt eine wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme ist.

Zu den Förderinfos

Sie vertreten eine Kommune und wollen sich über Fördermöglichkeiten informieren? Lesen Sie hier weiter.

KRiS für Kommunen

Ein Projekt im Rahmen der

Logo der Zukunftsinitiative Klima.Werk

Fördermittelgeber:

Logo des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Logo der EGLV