Umbau zur Schwammstadt finanzieren
Der Klimawandel bringt häufigeres Extremwetter mit sich. Um Schäden vorzubeugen und unsere Städte lebenswert zu erhalten, ist Klimaanpassung eine wirksame Strategie. Private und öffentliche Eigentümer:innen von Grundstücken und Gebäuden können vorsorgen. Das kostet Geld – hier erfährst du, wie du mit dem KRiS-Programm Baumaßnahmen fördern lassen kannst.
Zuschuss für Klimaanpassung
Hitze, Dürre, Starkregen – Wetterphänomene, die durch den Klimawandel stärker und häufiger auftreten. Wir spüren diese Folgen schon jetzt in den Städten des Ruhrgebiets. Damit wir weiter gut in der Emscher-Lippe-Region leben können und um Schäden zu minimieren, müssen wir unsere Städte umbauen – zum Beispiel nach dem Schwammstadt-Prinzip. Dabei spielt Regenwasser eine zentrale Rolle. Wenn wir es speichern, versickern und verdunsten lassen, erhält das unser Grün, was wiederum für mehr Frischluft und Kühlung sorgt. Und wenn unsere Städte die Niederschläge wie ein Schwamm aufnehmen, dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeben und diese nicht mehr in die Kanalisation fließen, dann ist von Abkopplung des Regenwassers die Rede.
Ziele des Förderprogramms:
- 25% Abkopplung von befestigten Flächen
- Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte
Genug gute Gründe, um als Hauseigentümer:in, Unternehmer:in oder Kommune in Klimaanpassung zu investieren. Wer im Bestand umbaut – Dächer und Fassaden begrünt, Versickerungsmulden anlegt oder Flächen entsiegelt –, muss die Kosten hierfür nicht allein tragen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bezuschusst diese Maßnahmen in allen Städten und Gemeinden des Regionalverbands Ruhr (RVR) aus seinem Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) mit einem Anteil von 60 Prozent. Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihren Einzugsgebieten als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk die Förderung des Landes auf: So können private Eigentümer:innen einen 90-prozentigen Zuschuss erhalten, Kommunen eine 100-Prozent-Förderung.
Mehr über KRiSWir bauen alle zusammen das Ruhrgebiet zur blau-grünen Schwamm-Region um!
Gestaltungsraum als Fördervoraussetzung
Um das Geld aus dem Förderprogramm KRiS möglichst effektiv einzusetzen und messbare Wirkungen zu erzielen, gibt es in der Förderrichtlinie des Landes eine Vorgabe: Die Städte legen einen oder mehrere Gestaltungsräume innerhalb ihrer Stadtgrenzen fest. Die Auswahl erfolgt u.a. auf der Grundlage von Analysen, Studien oder Befragungen in klimatisch belasteten Bereichen. In diesen Gestaltungsräumen werden dann viele Schwammstadt-Maßnahmen umgesetzt. Von den Kommunen selbst oder anderen Maßnahmenträger:innen – gefördert aus dem KRiS-Programm.
Private Eigentümer:innen wie Hausbesitzer:innen, Institutionen oder Gewerbe, deren Grundstücke und Gebäude innerhalb dieser Gestaltungsräume liegen, können so ebenfalls die Förderung bekommen und den Umbau mitgestalten!

Du möchtest herausfinden, welcher Förderweg für Dich der richtige ist? Nutze unseren Förderfinder!
Deine passende Förderung
KRiS-Förderung über Gestaltungsräume
Förderweg 1
Du willst dein Dach oder deine Fassade begrünen, einen unterirdischen Wasserspeicher (Rigole) oder eine Versickerungsmulde anlegen und die KRiS-Förderung erhalten? Dann ist für dich wichtig zu wissen: Liegt dein Grundstück, deine Immobilie im Gestaltungsraum deiner Stadt? In welchen Städten und Stadtteilen es Gestaltungsräume gibt, wo die Grenzen verlaufen und ob du also förderberechtigt bist, erfährst du hier.
Zu den FörderinfosFörderung außerhalb von Gestaltungsräumen
Wenn deine Immobilie oder dein Grundstück nicht innerhalb eines Gestaltungsraums in deiner Stadt liegt: Es gibt auch außerhalb von diesen Gebieten eine Möglichkeit, für Schwammstadt-Umbauten Geld zu bekommen. Für „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ erhalten diejenigen Maßnahmenträger:innen eine Förderung, die mindestens drei Hektar oder mehr befestigte Flächen von der Mischwasserkanalisation abkoppeln. Dabei können auch kleinere Projekte gefördert werden, die gemäß unserer Bewertungsmatrix eine ausreichende Relevanz aufweisen.
Wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen
Förderweg 2
Die KRiS-Förderung greift auch außerhalb von Gestaltungsräumen, wenn die Umbaumaßnahme zur Klimafolgenanpassung eine bestimmte Größe oder Relevanz hat. Erfahre hier, wann ein Projekt eine wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme ist.
Zu den Förderinfos
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KRiS für Kommunen
Alle Dokumente auf einen Blick
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