Förderung im Gestaltungsraum beantragen

Einstieg in den Antrag für private Eigentümer:innen

Dein Grundstück oder dein Haus liegt in einem Gestaltungsraum in deiner Stadt und du willst eine Förderung für eine Baumaßnahme aus dem Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beantragen? Dann bist du hier richtig.

Wer ist förderberechtigt?

Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen. Eine Mulde im Garten, in der Regenwasser versickern kann. Eine Garageneinfahrt mit versickerungsfähigem Pflaster oder eine unterirdische Rigole zur Versickerung, in der Regenwasser zwischengespeichert wird: Auch private Eigentümer:innen haben viele Möglichkeiten, auf dem eigenen Grundstück Schwammstadt-Maßnahmen umzusetzen. Eine Förderung aus dem Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) gibt es für solche Eigentümer:innen, deren Grundstück oder Immobilie innerhalb eines Gestaltungsraums in der eigenen Stadt auf dem Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) liegen.

Was wird wie im Gestaltungsraum gefördert?

Maßnahmen zur Klimaanpassung in einem Gestaltungsraum deiner Stadt bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen mit 60 Prozent der Baukosten (dazu gehören auch Planungskosten). Sollte der Gestaltungsraum darüber hinaus auch im Einzugsgebiet von Emschergenossenschaft und Lippeverband liegen, dann kannst du als privater Eigentümer, private Eigentümerin bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst bekommen. Befindet sich der Gestaltungsraum in deiner Stadt im Einzugsgebiet eines anderen Wasserwirtschaftsverbandes, bleibt es bei der 60-Prozent-Förderung durch das Land NRW.

Für private Maßnahmenträger:innen gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro: Die Maßnahme muss mindestens so viel kosten, dass die Fördersumme mehr als 2.000 Euro beträgt. Gefördert werden die Kosten, die zur Umsetzung einer Maßnahme notwendig und angemessen sind. Bei Eigenarbeit werden nur die Materialkosten gefördert.

Ziel des Umbaus innerhalb eines Gestaltungsraums auf privaten Flächen ist, Regenwasser aus der Kanalisation herauszuhalten, damit es versickern, verdunsten oder einem Gewässer zugeführt werden kann. Die Instrumente, die das bewirken, sind u. a. Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Mulden-/Rigolenversickerung, Entsiegelung von Flächen und Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer.

 

Hier die anderen wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen in Gestaltungsräumen:

Wenn deine Kommune Teil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ist, einen Gestaltungsraum angemeldet hat und dein Grundstück oder deine Immobilie darin liegt, kannst du eine Förderung aus dem KRiS-Programm beantragen.

Projekt anmelden und Förderung beantragen – so geht's

Deine Ansprechpartnerin für die Umsetzung deiner Schwammstadt-Maßnahme innerhalb eines Gestaltungsraums in deiner Stadt ist die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei Emschergenossenschaft/Lippeverband. Die Mitarbeiter:innen in der Abteilung beraten zu Förderprojekten sowie deren Förderfähigkeit und ergänzen Ihre Unterlagen mit den entsprechenden Informationen.

Du bist der Bauherr, die Bauherrin, aber den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde des Landes NRW stellt die Serviceorganisation im Namen der Emschergenossenschaft. Im Falle eines positiven Förderbescheids leitet der Wasserwirtschaftsverband den Zuschuss an dich als Bauherr:in weiter. Wie gehst du vor, um einen Förderbedarf innerhalb eines Gestaltungsraums anzumelden?

Schritt 1

Wenn deine Fläche, dein Grundstück innerhalb eines Gestaltungsraums in einer Stadt liegen und die weiteren oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wende dich an die Serviceorganisation mit einer Mail an hallo@klima-werk.de. Als Unterlage reiche dazu die „Projektbeschreibung Bau“ ein, das entsprechende Formular findest du hier. Bitte beachte unsere Informationen zum Datenschutz. Die Mitarbeiter:innen setzen sich schnellstmöglich mit dir in Verbindung, um den Förderantrag weiter abzustimmen und auf den Weg zu bringen.

Schritt 2

Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind und die Vorprüfung eine Förderfähigkeit ergeben hat, kann die Serviceorganisation im Namen der Emschergenossenschaft den Förderantrag beim Land stellen.

Schritt 3

Wann es eine Förderzusage gibt, kann nicht generell angegeben werden. Das ist u. a. abhängig vom Antragsaufkommen und vom Zeitpunkt im Jahr, zu dem der Förderantrag gestellt wird: Wenn das Jahresbudget aufgebraucht ist, können Zuwendungsbescheide erst wieder im Folgejahr ausgestellt werden. Die Förderung genehmigt der vom Land dafür beauftragte Projektträger Jülich. Bei Ablehnung eines Förderbescheids kann ggf. ein überarbeiteter Antrag gestellt werden, sofern dies machbar ist. Förderanträge können nach aktuellem Stand bis zum Jahr 2030 gestellt werden.

 

Damit nichts schiefgeht – folgende Fristen und Hinweise bitte beachten:

Außerdem: Förderfähige Anträge, die bis zum 30. Juni eines Jahres eingehen, erhalten garantiert im selben Jahr einen Zuwendungsbescheid (bei späteren Anträgen ist das auch möglich, aber nicht garantiert).

Grüne Fassade

Ausführlichere Informationen und die wichtigsten Fragen und Antworten zur KRiS-Förderung findest du in den FAQs

Häufige Fragen

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