Wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen
Können Sie als Eigentümer:in eine Förderung aus dem KRiS-Programm erhalten, wenn Ihre Flächen außerhalb eines Gestaltungsraums in einer Stadt liegen? Ja, das ist möglich! Wenn Ihr Projekt zur Klimafolgenanpassung eine bestimmte Größe oder Relevanz hat. Hier erfahren Sie die Voraussetzungen.
Große Projekte außerhalb von Gestaltungsräumen
Wenn es darum geht, Regenwasser statt es in die Kanalisation zu leiten dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen, hat das Land Nordrhein-Westfalen in der Förderrichtlinie der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) eine Ausnahme vorgesehen: Die Förderung von Schwammstadt-Maßnahmen ist auch außerhalb von Gestaltungsräumen möglich, wenn es sich um „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ handelt.
Dafür erhalten diejenigen Bauherrinnen und -herren eine Förderung, die mindestens drei Hektar oder mehr befestigte Flächen von der Mischwasserkanalisation abkoppeln. Dieser Förderweg kommt vor allem für Kommunen oder auch Unternehmen – zum Beispiel für die Wohnungswirtschaft – infrage, die im Besitz großer Grundstücke und Gebäude samt Dachflächen sind. Der positive Effekt für Gewässer ist aufgrund der Maßnahmengröße von Bedeutung und daher förderfähig.
Aber auch Projekte, bei denen weniger als drei Hektar außerhalb eines Gestaltungsraums abgekoppelt werden, können ebenfalls als „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme“ eingestuft werden. Wie? Für diese Vorhaben muss über unsere Bewertungsmatrix die Relevanz anderweitig nachgewiesen werden.
Förderbedingungen
Im Unterschied zu vielen kleineren Projekten innerhalb von Gestaltungsräumen muss das Einzelprojekt für sich eine große Abkopplungsleistung haben, um förderfähig zu sein. Das muss bei der Antragstellung gegenüber der Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden. Eine wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme in einer Stadt kann nur über das KRiS-Programm gefördert werden, wenn die Kommune mindestens einen Gestaltungsraum angemeldet hat.
Hinweis: Viele Gestaltungsräume befinden sich derzeit noch in der Entwicklung, schauen Sie deshalb immer wieder auf diesen Seiten nach, ob es in der für Sie infrage kommenden Stadt mittlerweile ein solches Gebiet definiert ist.
Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung als „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme“ sind: