KRiS-Förderung außerhalb von Gestaltungsräumen

Wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen

Können Sie als Eigentümer:in eine Förderung aus dem KRiS-Programm erhalten, wenn Ihre Flächen außerhalb eines Gestaltungsraums in einer Stadt liegen? Ja, das ist möglich! Wenn Ihr Projekt zur Klimafolgenanpassung eine bestimmte Größe oder Relevanz hat. Hier erfahren Sie die Voraussetzungen.

Große Projekte außerhalb von Gestaltungsräumen

Wenn es darum geht, Regenwasser statt es in die Kanalisation zu leiten dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen, hat das Land Nordrhein-Westfalen in der Förderrichtlinie der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) eine Ausnahme vorgesehen: Die Förderung von Schwammstadt-Maßnahmen ist auch außerhalb von Gestaltungsräumen möglich, wenn es sich um „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ handelt.

Dafür erhalten diejenigen Bauherrinnen und -herren eine Förderung, die mindestens drei Hektar oder mehr befestigte Flächen von der Mischwasserkanalisation abkoppeln. Dieser Förderweg kommt vor allem für Kommunen oder auch Unternehmen – zum Beispiel für die Wohnungswirtschaft – infrage, die im Besitz großer Grundstücke und Gebäude samt Dachflächen sind. Der positive Effekt für Gewässer ist aufgrund der Maßnahmengröße von Bedeutung und daher förderfähig.

Aber auch Projekte, bei denen weniger als drei Hektar außerhalb eines Gestaltungsraums abgekoppelt werden, können ebenfalls als „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme“ eingestuft werden. Wie? Für diese Vorhaben muss über unsere Bewertungsmatrix die Relevanz anderweitig nachgewiesen werden.

 

 

Info

Warum ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, Niederschlag nicht in die Kanalisation und damit zur Kläranlage zu schicken? Weil das Regenwasser so verdunsten oder versickern kann. Es kann lokal – zum Beispiel für die Bewässerung von Bäumen – zur Verfügung stehen. Der natürliche Wasserkreislauf wird auf diese Weise gestärkt. Mit positiven Effekten fürs Mikroklima in einer Stadt (z. B. Frischluft und Kühlung).

Geförderte Einzelmaßnahmen

Die Förderung für „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ gilt in allen Kommunen des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Auch bei diesen Vorhaben ist das Ziel, Regenwasser aus der Kanalisation herauszuhalten, um es dem natürlichen Wasserkreislauf zurückzugeben und so das Klima in Städten zu verbessern. Die Instrumente, die das bewirken, sind: 

Förderbedingungen

Im Unterschied zu vielen kleineren Projekten innerhalb von Gestaltungsräumen muss das Einzelprojekt für sich eine große Abkopplungsleistung haben, um förderfähig zu sein. Das muss bei der Antragstellung gegenüber der Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden. Eine wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme in einer Stadt kann nur über das KRiS-Programm gefördert werden, wenn die Kommune mindestens einen Gestaltungsraum angemeldet hat.

Hinweis: Viele Gestaltungsräume befinden sich derzeit noch in der Entwicklung, schauen Sie deshalb immer wieder auf diesen Seiten nach, ob es in der für Sie infrage kommenden Stadt mittlerweile ein solches Gebiet definiert ist.

 

 

Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung als „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme“ sind:

Wer in einer Stadt wohnt, die mindestens einen Gestaltungsraum angemeldet hat, kann eine wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme über das KRiS-Programm fördern lassen.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Bei kleineren Vorhaben muss über eine Bewertungsmatrix durch das Erreichen einer Mindestpunktzahl die Relevanz nachgewiesen werden. Kriterien dafür sind neben der Größe der abgekoppelten Fläche z. B. die Versickerungsleistung, die mit der Baumaßnahme erreicht wird, die Steigerung der Aufenthaltsqualität oder die Verbesserung des Überflutungsschutzes. Die Relevanz ist ab einer Mindestpunktzahl von 25 gegeben, die maximal erreichbare Punktzahl ist 67. Wählen Sie Ihre Kommune aus und prüfen Sie mit diesem Formular die Relevanz Ihrer Maßnahme.

Download: Bewertungsmatrix

Sie möchten offline prüfen, ob Ihr Projekt die Voraussetzungen für eine wasserwirtschaftliche Einzelmaßnahme erfüllt? Unsere Bewertungsmatrix gibt es auch als Download!

Download als Exceltabelle

So melden Sie Ihr Projekt an

Ihre Ansprechpartner:in für die Umsetzung Ihres großen Abkopplungsprojekts ist die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei Emschergenossenschaft/Lippeverband. Die Mitarbeiter:innen in der Abteilung beraten zu Förderprojekten sowie deren Förderfähigkeit und ergänzen Ihre Unterlagen mit den entsprechenden Informationen. Sie sind der Bauherr, die Bauherrin, aber den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde des Landes NRW stellt die Serviceorganisation im Namen der Emschergenossenschaft. Im Falle eines positiven Förderbescheids leitet der Wasserwirtschaftsverband den Zuschuss an Sie als Maßnahmenträger:in weiter.

Auch bei der „wasserwirtschaftlich relevanten Einzelmaßnahme“ gilt: In ihren Einzugsgebieten stocken Emschergenossenschaft und Lippeverband die 60-Prozent-Förderung des Landes NRW auf 100 Prozent für öffentliche Bauherr:innen und auf 90 Prozent für Private auf. In Gebieten anderer Wasserwirtschaftsverbände im RVR-Raum gilt die 60-Prozent-Förderung des Landes für Kommunen und Private.

 

Förderbedarf anmelden – so geht's

  • Möglichkeit 1: Wenn bei Ihrem Vorhaben mindestens drei Hektar Fläche von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden und die weiteren oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wenden Sie sich an die Serviceorganisation mit einer Mail an hallo@klima-werk.de. Als Unterlage reichen Sie dazu die “Projektbeschreibung Bau” ein, das entsprechende Formular finden Sie hier. Die Mitarbeiter:innen setzen sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um den Förderantrag weiter abzustimmen und auf den Weg zu bringen.
  • Möglichkeit 2: Wenn Ihr Vorhaben kleiner ist, Sie aber über die Bewertungsmatrix mindestens 25 Punkte nachweisen können, reichen Sie das Formular bei der Serviceorganisation ein (hallo@klima-werk.de). Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Matrix brauchen, können Sie sich ebenfalls an diese Adresse wenden.
  • Wie geht es dann weiter? Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind und die Vorprüfung eine Förderfähigkeit ergeben hat, kann die Serviceorganisation im Namen der Emschergenossenschaft den Förderantrag beim Land stellen.

Wann es eine Förderzusage gibt, kann nicht generell angegeben werden. Das ist u. a. abhängig vom Antragsaufkommen und vom Zeitpunkt im Jahr, zu dem der Förderantrag gestellt wird: Wenn das Jahresbudget aufgebraucht ist, können Zuwendungsbescheide erst wieder im Folgejahr ausgestellt werden. Die Förderung genehmigt der vom Land dafür beauftragte Projektträger Jülich. Bei Ablehnung eines Förderbescheids kann ggf. ein überarbeiteter Antrag gestellt werden, sofern dies machbar ist. Förderanträge können nach aktuellem Stand bis zum Jahr 2030 gestellt werden.

Ausführlichere Informationen und die wichtigsten Fragen und Antworten zur KRiS-Förderung (z. B. auch zu Zweckbindungsfristen oder zu Pflichten von Maßnahmenträger:innen, wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird) finden Sie in den FAQs.

Unsere FAQs downloaden

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