KRiS für Kommunen

Wie Städte im Ruhrgebiet blau-grün werden

Städte müssen ihre Infrastrukturen an den Klimawandel anpassen. Das Land Nordrhein-​Westfalen unterstützt Kommunen im Ruhrgebiet dabei mit einer Förderung aus dem Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“.

Für eine wasserbewusste Stadtentwicklung

Überflutungen bei Starkregen möglichst vermeiden, Hitzeinseln in Innenstädten oder Wohnvierteln reduzieren, Kühlung und Frischluft ermöglichen, kurzum: Die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Städten erhalten und ausbauen. Das ist eine der Aufgaben von Kommunen. Die Instrumente der wasserbewussten Stadtentwicklung bzw. das Schwammstadt-​Prinzip sind Möglichkeiten für Klimaanpassung.

Mit dem Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, die dazu beitragen, Regenwasser zu versickern und zu speichern und von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln.

Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden.

Gestaltungsräume als Voraussetzung

Damit Kommunen (und auch Private in der jeweiligen Kommune) eine Förderung aus dem KRiS-Programm erhalten, müssen sie innerhalb ihres Stadtgebiets mindestens einen oder mehrere Gestaltungsräume festlegen (in der Förderrichtlinie Betrachtungsräume genannt). 

Gestaltungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen dadurch messbare Effekte erzielt werden. Die Kommunen verpflichten sich außerdem, in diesen Gebieten bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln. Dabei soll möglichst auch die Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte in den Gestaltungsräumen gesteigert werden.

Innerhalb der Gestaltungsräume können beliebig viele kleine und große Maßnahmen umgesetzt werden. Wenn ein Gestaltungsraum angemeldet ist, besteht zusätzlich innerhalb des Stadtgebietes die Möglichkeit einen Antrag für eine wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme zu stellen.

Förderfähige Maßnahmen für Kommunen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land NRW beträgt 60 Prozent der Kosten einer Maßnahme (auch für Machbarkeitsstudien). Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für kommunale Maßnahmenträger auf 100 Prozent auf, sodass eine Kommune keinen Eigenanteil aufbringen muss. 

In Gebieten anderer Wasserwirtschaftsverbände im RVR-Raum gilt die 60-Prozent-Förderung des Landes. Der Ruhrverband bietet in seinem Verbandsgebiet eine Finanzierung im Sonderinteresse an. Das Förderprogramm läuft aktuell bis 2030, so lange können Anträge gestellt werden. Es gibt keine festgelegten Fördersummen für einzelne Kommunen.

Wie können Gestaltungsräume angemeldet werden?

Kommunen im RVR-Raum können innerhalb des aktuellen Förderzeitraums (bis 2030) Gestaltungsräume anmelden. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt schwierig sein wird, die Förderziele (25 Prozent Abkopplung im Gestaltungsraum/Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte) noch zu erreichen. Denn das Förderprogramm läuft nur bis 2030, danach können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Hilfestellungen zur Entwicklung von Gestaltungsräumen sowie die notwendigen Dokumente zur Einreichung gibt es in den Downloads

Neugierig welche Gestaltungsräume bereits angemeldet wurden? Zur Übersicht der Gestaltungsräume geht’s hier lang.

Projekt anmelden und Förderung beantragen – so geht's

Deine Ansprechpartnerin für die Umsetzung deiner Schwammstadt-Maßnahme innerhalb eines Gestaltungsraums in deiner Stadt ist die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei Emschergenossenschaft/Lippeverband. Die Mitarbeiter:innen in der Abteilung beraten zu Förderprojekten sowie deren Förderfähigkeit und ergänzen Ihre Unterlagen mit den entsprechenden Informationen.

Du bist der Bauherr, die Bauherrin, aber den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde des Landes NRW stellt die Serviceorganisation im Namen der Emschergenossenschaft. Im Falle eines positiven Förderbescheids leitet der Wasserwirtschaftsverband den Zuschuss an dich als Bauherr:in weiter. Wie gehst du vor, um einen Förderbedarf innerhalb eines Gestaltungsraums anzumelden?

Schritt 1

Egal ob eine Maßnahme im Gestaltungsraum oder eine wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme umgesetzt werden soll, muss zunächst eine Projektbeschreibung ausgefüllt und inkl. der geforderten Anlagen an hallo@klima-werk.de gesendet werden. Die entsprechenden Formulare sind im Downloadbereich am Ende dieser Seite hinterlegt. Die Mitarbeiter:innen setzen sich schnellstmöglich mit dir in Verbindung, um den Förderantrag weiter abzustimmen und auf den Weg zu bringen.

Schritt 2

Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind und die Vorprüfung eine Förderfähigkeit ergeben hat, kann die Serviceorganisation im Namen der Emschergenossenschaft den Förderantrag beim Land stellen.

Schritt 3

Wann es eine Förderzusage gibt, kann nicht generell angegeben werden. Das ist u. a. abhängig vom Antragsaufkommen und vom Zeitpunkt im Jahr, zu dem der Förderantrag gestellt wird: Wenn das Jahresbudget aufgebraucht ist, können Zuwendungsbescheide erst wieder im Folgejahr ausgestellt werden. Die Förderung genehmigt der vom Land dafür beauftragte Projektträger Jülich. Bei Ablehnung eines Förderbescheids kann ggf. ein überarbeiteter Antrag gestellt werden, sofern dies machbar ist. Förderanträge können nach aktuellem Stand bis zum Jahr 2030 gestellt werden.

 

Kontakt

Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die KRiS-Förderung ist die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk. Kontakt kannst du per Mail aufnehmen: 

Schreib uns.
Fassadenbegrünung und Regenrinne im Detail

Auch private Eigentümer:innen können von der KRiS-Förderung profitieren. Informationen über bereits bestehende Gestaltungsräume, über die Fördermöglichkeiten innerhalb eines Gestaltungsraums und geförderte Einzelmaßnahmen gibt es hier.

KRiS für Private und Gewerbetreibende

Downloads


Förderwürdigkeit

In diesem Bereich findest du zusammengefasst die Dokumente, mit denen du dir einen allgemeinen Überblick zum Beispiel über die Inhalte, die Ziele und den Geltungsbereich der Förderung verschaffen kannst. Auch die Förderrichtlinie kannst du hier herunterladen.

Hinweis:
Die in der Förderrichtlinie als Betrachtungsräume bezeichneten Quartiere werden auch Gestaltungsräume genannt. Der Begriff ist simultan zu verstehen. 

Einen Gestaltungsraum festlegen

Rund um das Thema Gestaltungsräume findest du als kommunale Vertreter*in hier viele Informationen und Vorlagen:

Förderanträge / Projektbeschreibungen

Wenn du als Kommune deine Projektbeschreibung für ein Fördervorhaben erstellen willst, findest du hier die richtigen Vorlagen.

Damit nichts schiefgeht – folgende Fristen und Hinweise bitte beachten:

Außerdem: Förderfähige Anträge, die bis zum 30. Juni eines Jahres eingehen, erhalten garantiert im selben Jahr einen Zuwendungsbescheid (bei späteren Anträgen ist das auch möglich, aber nicht garantiert).

Grüne Fassade

Du verwaltest bereits einen Gestaltungsraum in deiner Kommune? Dann unterstützen wir dich bei Ideiner Kommunikation! Wir möchten über alle Gestaltungsräume hinweg konsistent kommunizieren, um die volle Kraft des Förderprogramms zu entfesseln. Dafür stellen wir über einen SharePoint nützliche Infomaterialien zur Verfügung. Neben einem Kommunikations- und einem Gestaltungsleitfaden kannst du dort kostenlos zum Download Flyer, Bildmaterial zum Thema Schwammstadt und Vorlagen für Powerpoint und Word finden. Nach einer einmaligen Registrierung, die von der Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk organisiert wird, erhältst du den Zugriff darauf.

Kommunikation aus einem Guss

Ein Projekt im Rahmen der

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Fördermittelgeber:

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