Für private und öffentliche Eigentümer:innen
Der Ausbau von blau-grüner Infrastruktur hilft dabei, das Ruhrgebiet gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Um öffentliche und private Flächeneigetümer:innen finanziell zu unterstützen, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) aufgelegt.
„Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“
Im Ruhrgebiet sind die Folgen des Klimawandels angekommen: Häufiger auftretender Starkregen oder Sommer, in denen vermehrt Hitzerekorde gebrochen werden, treffen in der Industrieregion auf dicht besiedelte Städte und stark versiegelte Oberflächen. Neben Maßnahmen zum Klimaschutz, um die Erderwärmung aufzuhalten oder zu verlangsamen, sind solche zur Klimaanpassung notwendig. Innerhalb der Ruhrkonferenz hat die damalige Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Leitbild der Zukunftsinitiative Klima.Werk, die „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft” (KRiS), als Grundlage für ein Förderprogramm gesetzt.
Die gleichnamige Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen ist 2022 in Kraft getreten. Das NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist die zuständige Regierungsbehörde. Das Förderprogramm unterstützt damit öffentliche und private Eigentümer:innen, die nach dem Schwammstadt-Prinzip Flächen im Bestand umbauen. Mit den Maßnahmen soll erreicht werden, dass Regenwasser versickern kann oder gespeichert wird und nicht mehr zusammen mit Schmutzwasser in die Kanalisation fließt.
Das NRW-Umweltministerium sowie die beteiligten Wasserwirtschaftsverbände (Emschergenossenschaft/Lippeverband; Ruhrverband, Niersverband und Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft) wollen so mehr Klimaresilienz im Ruhrgebiet herstellen: Denn umso mehr Speicherkapazitäten und Ablaufflächen es für Niederschlag gibt und umso weniger Regen in der Kanalisation landet, desto geringer ist das Gefährdungspotenzial von Stark- oder Dauerregen. Je mehr Grün und damit Verdunstungsflächen es gibt, desto besser funktionieren Kühlung und Frischluftzufuhr in den Städten.
Wichtig: Vom Förderprogramm KRiS können öffentliche und private Flächeneigentümer:innen profitieren, die im Bestand umbauen. Das heißt: Die Flächen müssen vor 1996 an die Mischwasserkanalisation angeschlossen worden sein.
Was nicht gefördert wird: Projekte auf Flächen, für die durch Bebauungspläne oder andere gesetzliche Vorgaben Schwammstadt-Maßnahmen wie zum Beispiel Dachbegrünung vorgeschrieben sind. Andere Maßnahmen, die nicht vorgeschrieben sind, können dann aber sehr wohl gefördert werden.
Was in welchem Gebiet gefördert wird
Gefördert werden acht Maßnahmentypen – von der Dachbegrünung bis zum Anlegen einer Versickerungsmulde – in allen 53 Städten und Gemeinden im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Bis 2030 können Kommunen und private Flächeneigentümer:innen aus dem gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei Emschergenossenschaft/Lippeverband Förderanträge stellen. Bis dahin sollen mit der KRiS-Förderung und anderen Förderbausteinen rund 250 Millionen Euro in Klimaanpassung investiert werden.
Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land NRW beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für private Flächeneigentümer:innen (auch Gewerbliche) auf 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger auf 100 Prozent auf.
Zur Förderung: Privat oder öffentlich?
Das KRiS-Programm fördert öffentliche (Kommunen) und private Flächen- und Immobilieneigentümer:innen (Hauseigentümer:innen, Unternehmen, Vereine etc.). Für diese beiden Gruppen gelten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen. Ob Bau-Projekte von der Förderung profitieren können, lässt sich leicht über die möglichen Förderwege prüfen.
Förderweg 1: KRiS in einem Gestaltungsraum
Sie sind privater Eigentümer, private Eigentümerin, deren Flächen vor 1996 an die Mischwasserkanalisation angeschlossen wurde? Dann informieren Sie sich hier über Fördermöglichkeiten innerhalb eines Gestaltungsraums.
Förderweg 2: KRiS außerhalb eines Gestaltungraums
Ihr Grundstück wurde vor 1996 an die Mischwasserkanalisation angeschlossen und es liegt außerhalb eines Gestaltungsraums in einer Stadt? Dann prüfen Sie hier, ob ihr Bau-Projekt als „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme“ gelten kann.
Informationen: KRiS für Kommunen
Städte müssen ihre Infrastrukturen an den Klimawandel anpassen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen im Ruhrgebiet dabei mit einer Förderung aus dem Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“.
In diesem Bereich finden Sie Dokumente, mit denen Sie sich einen Überblick über den Geltungsbereich der Förderung verschaffen können. Auch die Förderrichtlinie können Sie hier herunterladen.
Downloads
Kontakt
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die KRiS-Förderung ist die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk. Kontakt können Sie per Mail aufnehmen:
Schreiben Sie uns.