KRiS für Kommunen

Wie Städte im Ruhrgebiet blau-grün werden

Städte müssen ihre Infrastrukturen an den Klimawandel anpassen. Das Land Nordrhein-​Westfalen unterstützt Kommunen im Ruhrgebiet dabei mit einer Förderung aus dem Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“.

Für eine wasserbewusste Stadtentwicklung

Überflutungen bei Starkregen möglichst vermeiden, Hitzeinseln in Innenstädten oder Wohnvierteln reduzieren, Kühlung und Frischluft ermöglichen, kurzum: Die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Städten erhalten und ausbauen. Das ist eine der Aufgaben von Kommunen. Die Instrumente der wasserbewussten Stadtentwicklung bzw. das Schwammstadt-​Prinzip sind Möglichkeiten für Klimaanpassung.

Mit dem Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, die dazu beitragen, Regenwasser zu versickern und zu speichern und von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln.

Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden.

Gestaltungsräume als Voraussetzung

Damit Kommunen (und auch Private in der jeweiligen Kommune) eine Förderung aus dem KRiS-Programm erhalten, müssen sie innerhalb ihres Stadtgebiets mindestens einen oder mehrere Gestaltungsräume festlegen (in der Förderrichtlinie Betrachtungsräume genannt). 

Gestaltungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen dadurch messbare Effekte erzielt werden. Die Kommunen verpflichten sich außerdem, in diesen Gebieten bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln. Dabei soll möglichst auch die Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte in den Gestaltungsräumen gesteigert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land NRW beträgt 60 Prozent der Kosten einer Maßnahme (auch für Machbarkeitsstudien). Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für kommunale Maßnahmenträger auf 100 Prozent auf, sodass eine Kommune keinen Eigenanteil aufbringen muss. 

In Gebieten anderer Wasserwirtschaftsverbände im RVR-Raum gilt die 60-Prozent-Förderung des Landes. Der Ruhrverband bietet in seinem Verbandsgebiet eine Finanzierung im Sonderinteresse an. Das Förderprogramm läuft aktuell bis 2030, so lange können Anträge gestellt werden. Es gibt keine festgelegten Fördersummen für einzelne Kommunen.

Wie können Gestaltungsräume angemeldet werden?

Kommunen im RVR-Raum können innerhalb des aktuellen Förderzeitraums (bis 2030) Gestaltungsräume anmelden. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt schwierig sein wird, die Förderziele (25 Prozent Abkopplung im Gestaltungsraum/Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte) noch zu erreichen. Denn das Förderprogramm läuft nur bis 2030, danach können keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Antworten und Hilfestellungen geben folgende Dokumente:

Kontakt

Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die KRiS-Förderung ist die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk. Kontakt können Sie per Mail aufnehmen: 

Schreiben Sie uns.

Andere Förderwege und Ansprechpartner

Innerhalb von festgelegten Gestaltungsräumen kann nicht nur die Kommune selbst eine Förderung für ihre Maßnahmen erhalten, sondern auch Private (Hauseigentümer:innen, Gewerbe etc.). In beiden Fällen und für den gesamten RVR-Raum ist die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei Emschergenossenschaft/Lippeverband Ansprechpartner für die Förderung und allein antragsberechtigt.

Für kommunale Maßnahmenträger gilt eine Bagatellgrenze von 12.500 Euro: Die Baumaßnahme muss mindestens so viel kosten, dass die Fördersumme mehr als 12.500 Euro beträgt. Gefördert werden alle Leistungen, die zur Umsetzung einer Maßnahme notwendig und angemessen sind. Wie für Private, so gibt es auch für Kommunen eine zusätzliche Fördermöglichkeit über die „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahme“: Maßnahmen mit nachgewiesen großer Relevanz können auch ohne Lage in einem Gestaltungsraum gefördert werden.

Mehr Informationen gibt es in unserer Bewertungsmatrix oder auf der Infoseite zu den wasserwirtschaftlich relevanten Einzelmaßnahmen.

 

Förderfähige Maßnahmen für Kommunen

 

Fassadenbegrünung und Regenrinne im Detail

Auch private Eigentümer:innen können von der KRiS-Förderung profitieren. Informationen über bereits bestehende Gestaltungsräume, über die Fördermöglichkeiten innerhalb eines Gestaltungsraums und geförderte Einzelmaßnahmen gibt es hier.

KRiS für Private und Gewerbetreibende

Downloads


Förderwürdigkeit

In diesem Bereich finden Sie zusammengefasst die Dokumente, mit denen Sie sich einen allgemeinen Überblick zum Beispiel über die Inhalte, die Ziele und den Geltungsbereich der Förderung verschaffen können. Auch die Förderrichtlinie können Sie hier herunterladen.

Hinweis:
Die in der Förderrichtlinie Betrachtungsräume genannten Quartiere werden in der Kommunikation an Privatpersonen auch Gestaltungsräume genannt. Der Begriff ist simultan zu verstehen. 

Einen Gestaltungsraum festlegen

Rund um das Thema Gestaltungsräume finden Sie als kommunale Vertreter*in hier viele Informationen und Vorlagen:

Förderanträge / Projektbeschreibungen

Wenn Sie als Kommune Ihre Projektbeschreibung für ein Fördervorhaben erstellen wollen, finden Sie hier die richtigen Vorlagen.

Grüne Fassade

Sie verwalten bereits einen Gestaltungsraum in Ihrer Kommune? Dann unterstützen wir Sie bei Ihrer Kommunikation! Wir möchten über alle Gestaltungsräume hinweg konsistent kommunizieren, um die volle Kraft des Förderprogramms zu entfesseln. Dafür stellen wir über einen SharePoint nützliche Infomaterialien zur Verfügung. Neben einem Kommunikations- und einem Gestaltungsleitfadenkönnen Sie dort kostenlos zum Download Flyer, Bildmaterial zum Thema Schwammstadt und Vorlagen für Powerpoint und Word finden. Nach einer einmaligen Registrierung, die von der Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk organisiert wird, erhalten Sie den Zugriff darauf.

Kommunikation aus einem Guss

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