Regenwasser Gewässern zuführen

KRiS-Förderbaustein 8

Das KRiS-Programm fördert acht wasserbezogene Maßnahmentypen der Klimaanpassung auf privaten oder öffentlichen Grundstücken. Ziel ist dabei immer, Regenwasser aus der Kanalisation fernzuhalten (Abkopplung) und dem natürlichen Wasserhaushalt zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden Bauprojekte auf Flächen, die vor 1996 an die Mischwasserkanalisation angeschlossen wurden. Typ 8: Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer.

Wie lässt sich Regenwasser Gewässern zuführen?

Ein Beitrag zur Schwammstadt kann sein – wenn es sonst keine Möglichkeit zur lokalen Versickerung gibt – Regenwasser von befestigten Flächen direkt Gewässern (Bächen, Flüssen, Teichen) zuzuleiten. Das ist auf jeden Fall besser, als das Regenwasser in die Mischwasserkanalisation fließen zu lassen. Für diese Abkopplung vom Mischwassersystem sollten die Flächen möglichst unbelastet oder nur schwach belastet sein. Die Zuleitung des anfallenden Regenwassers in die Gewässer sollte in offenen Rinnen, Gräben oder Wasserläufen erfolgen. Wenn das nicht geht, kann das Wasser auch über eine Rohrleitung ins Gewässer fließen.

Sauberes Regenwasser fließt direkt in ein Gewässer und nicht über den Umweg Kläranlage.



 

Die Vorteile im Überblick:
Regenwasser Gewässern zuzuführen ist gut für …

Das Regenwasser von befestigten Flächen fließt ins Gewässer: Das entlastet die Kanalisation.

Umsetzung und Kosten

Die Einleitung von Niederschlagsabflüssen in ein Gewässer muss gewässerverträglich sein und dies muss auch nachgewiesen werden gemäß geltender Vorschriften. Eine Voraussetzung für die Förderung aus dem KRiS-Programm: Die Abkopplung über eine ortsnahe Versicherung scheidet aus. Insgesamt kommt die Maßnahme für Eigentümer:innen in Frage, deren Flächen in Gewässernähe liegen Für die Umsetzung der Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer müssen Sie je nach Aufwand ca. 75 Euro (gering) bis ca. 600 Euro (hoch) pro Meter Ableitungsstrecke veranschlagen. Der Aufwand ist gering, wenn folgende Punkte zutreffen: Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines laufenden Bauvorhabens. Die Topographie ist günstig. Der Entsorgungsaufwand für den Bodenaushub ist gering. Es gibt wenige Entwässerungspunkte. Die Grundstücksentwässerung ist einfach veränderbar. Die Zuleitungsstrecken sind kurz. Der Aufwand ist hoch, wenn sich diese Parameter entsprechend ändern.

Wichtige Hinweise

  • Die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG muss eingeholt werden.
  • Im Sinne der wasserbewussten Stadtgestaltung sollten die Zuleitungen des Regenwassers ins Gewässer offen sein.
  • Bei Bepflanzung der Rinnen oder Gräben muss ein ausreichender Durchfluss gewährleistet sein.
     

Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument „Standards für die Ausführung von baulichen Anlagen“ im Rahmen des Förderprojekts „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS).

Regenwasser Gewässern zuführen: Förderung

KRiS-Förderung

Sie setzen die Maßnahme in Eigenarbeit um oder beauftragen eine Fachfirma: das KRiS-Programm fördert beides. Grundsätzlich gilt: Es werden alle zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Kosten gefördert (Planung, Material, Bau etc.). Wenn Sie selbst Hand anlegen, werden nur die Materialkosten bezuschusst. Das Land NRW fördert 60 Prozent der Projekt-Kosten, in ihren Verbandsgebieten stocken Emschergenossenschaft und Lippeverband die Förderung für Private auf 90 Prozent und für Kommunen und Mitglieder auf 100 Prozent auf. Um eine Förderung zu erhalten, darf die Umsetzung der Maßnahme erst dann erfolgen, wenn eine Förderzusage vorliegt. Sind Sie förderberechtigt?

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