Gebühren
Definition und Erklärung
Für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Kanalisation werden von Kommunen Entwässerungsgebühren erhoben. Diese setzen sich zusammen aus Gebühren für Abwasser – also dem Schmutzwasser aus häuslichem Gebrauch – sowie Niederschlagswassergebühren. Letztere werden für den Regenwasserabfluss erhoben, der von befestigten Grundstücks- und Dachflächen in die Kanalisation gelangt. Die Ableitung von Regenwasser macht große Kanäle und viele unterirdische Bauwerke nötig. Bau und Unterhaltung dieser Anlagen müssen von allen finanziert werden, die sie benutzen. Eigentümer:innen, die Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation leiten wollen, müssen von ihrer Kommune von der so genannten Abwasser-Überlassungspflicht befreit werden. Da die Kommunen der Zukunftsinitiative Klima.Werk, also die der Emscher-Region, sich aktiv für gesunde Gewässer und die Schwammstadt einsetzen, werden Befreiung und Genehmigung erteilt, wenn nicht schwerwiegende Bedenken dagegen stehen.
