Um Zugriff auf die KRiS-Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Emschergenossenschaft zu erhalten, muss jede Kommune sogenannte Gestaltungsräume im Stadtgebiet definieren. Innerhalb dieser Gebiete stehen Fördermittel für Klimafolgenanpassungsmaßnahmen zur Verfügung. Insbesondere wird dabei das Schwammstadtprinzip fokussiert, das Regenwasser stärker vor Ort zurückhält und nutzbar macht. Sobald ein Gestaltungsraum offiziell festgelegt ist, kann die Stadt außerdem wasserwirtschaftlich bedeutende Einzelmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet fördern lassen. Ohne die Festlegung eines Gestaltungsraums wäre diese Förderung nicht möglich.
Wie läuft die Bewilligung eines Gestaltungsraums ab?
Nach der Festlegung übermittelt die Stadt Essen über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei der Emschergenossenschaft ein Konzept des jeweiligen Gestaltungsraums an den Projektträger Jülich (PtJ) als Bewilligungsbehörde sowie an die Bezirksregierung. Vor der Bewilligung prüfen die zuständigen Stellen, ob eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt ist und ob die Leitlinien sowie Mindestanforderungen des Förderprogramms eingehalten werden. Erst danach erfolgt die formale Bewilligung, und konkrete Förderanträge für Maßnahmen können von den Eigentümerinnen und Eigentümern gestellt werden. Die Bewilligung wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet.
Wie hat Essen die Machbarkeit der Räume geprüft?
Für die genaue Abgrenzung und den Nachweis der Machbarkeit beauftragte die Stadt im Rahmen einer Förderung die Erstellung einer Konzeptstudie. Die Emschergenossenschaft trat dabei als Auftraggeberin auf. Grundlage waren vier Vorentwürfe möglicher Räume, die die Verwaltung zuvor in einem integralen Prozess entwickelt hatte. Im Rahmen der Untersuchung der Machbarkeit wurde der Prozess in Form von Projektwerkstätten fortgeführt und die Räume optimiert.
Welche Räume wurden untersucht – und was ist das Ergebnis?
Im Rahmen der Untersuchungen wurden vier Räume betrachtet:
- Messe – Gruga
- Neues Bernetal
- Seumannstraße
- Katernberg und Zollverein
Nach der letzten Projektwerkstatt Anfang September 2025, an der sowohl größere private Eigentümer*innen – unter anderem Essener Wohnungsbaugesellschaften, Universität, Unikliniken als auch relevante städtische Ämter beteiligt waren -, liegt nun der finale Bericht vor. Als Gestaltungsräume wurden Messe-Gruga, Neues Bernetal sowie Katernberg/Zollverein identifiziert und nun vom Rat der Stadt festgelegt. Im Raum Seumannstraße könnten wasserwirtschaftlich relevante Einzelprojekte trotzdem gefördert werden, da bereits drei Gestaltungsräume vorliegen.
Was ist das Ziel des Förderprogramms KRIS?
Das Förderprogramm des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr unterstützt Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Das Land NRW verfolgt dabei das Ziel, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Räumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Gestaltungsräume können grundsätzlich Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann – vor allem dort, wo gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielen.