Ein Gründach ist ein Dach mit Plus
Ein begrüntes Dach ist ein Dach mit Plus! Weil es zum Beispiel Regenwasser speichert, verdunstet und so eine Kühl-Wirkung fürs Stadtklima hat. „Dachbegrünungen sind ein wichtiger Baustein beim klimarobusten, blau-grünen Umbau der Städte nach dem Prinzip der Schwammstadt“, sagte Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, bei dem Pressetermin. Der Wasserwirtschaftsverband arbeitet in der Zukunftsinitiative Klima.Werk gemeinsam mit den Emscher-Kommunen für die wasserbewusste Stadtentwicklung. „Alle unsere Maßnahmen zielen darauf ab, dass die wertvolle Ressource Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet wird, sondern vor Ort versickert oder gespeichert wird“, so Uli Paetzel weiter. Zum Beispiel in einem Gründach.
Die Infrastrukturen an den Klimawandel anzupassen, gelingt nur gemeinsam, Städte, Unternehmen, Bürger*innen müssen mitmachen. „Deshalb machen wir mit unserer neuen Förderung für Hausbesitzerinnen und -besitzer ein starkes Angebot. Machen Sie mit!“, appellierte Prof. Uli Paetzel.
Selbst machen oder eine Firma beauftragen
50 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung erhalten förderberechtigte Antragsteller*innen. Die Förderung kann für mehrere Dächer eines Grundstücks (gleiche Postanschrift) beantragt werden, die Gesamtgröße des zu begrünenden Daches oder der Dachflächen insgesamt darf dabei nicht mehr als 60 Quadratmeter betragen. Für die Dachbegrünung kann eine Fachfirma beauftragt werden, eine Umsetzung in Eigenarbeit ist ebenfalls möglich, beides ist förderfähig
Die wichtigsten Informationen zur Förderung
Wer kann Förderanträge stellen?
Antragsberechtigt sind alle Grundstückseigentümer:innen innerhalb des festgelegten Fördergebiets (s. Fördervoraussetzungen).
Was wird unter welchen Voraussetzungen gefördert?
1. Das zu begrünende Dach/ die zu begrünenden Dächer liegt/liegen im Fördergebiet.
Zum Fördergebiet gehören alle kanalisierten Flächen, von denen Misch- und Regenwasser in Richtung einer Anlage der Emschergenossenschaft fließen. Damit entspricht das Fördergebiet weitgehend dem Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft. In fast allen der 16 Emscher-Kommunen (wie zum Beispiel Essen oder Mülheim) liegen einige Stadtgebiete nicht im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft, sondern in dem eines anderen Wasserwirtschaftsverbandes. Hier ist eine Förderung über das „10.000 Grüne Dächer“-Programm leider nicht möglich.
2. Die zu begrünende Dachfläche ist an die Kanalisation angeschlossen.
Ziel des Förderprogramms ist ein klimaresilienter Umgang mit der Ressource Regenwasser. Dieses soll nicht länger in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern zum Beispiel in einem Gründach gespeichert werden und verdunsten. Nur wenn eine Dachfläche an die Kanalisation angeschlossen ist, trägt eine Begrünung dieses Daches dazu bei, dass Regenwasser nicht mehr unnötig abgeleitet wird. Dachbegrünung wird sowohl im Misch- als auch im Trennsystem gefördert!
3. Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
4. Die Dachbegrünung ist nicht verpflichtend (zum Beispiel als Auflage in einem Bebauungsplan, einer Satzung, etc.).
5. Für die Umsetzung der Maßnahme werden/wurden keine Gelder aus anderen Förderprogrammen beantragt bzw. eingesetzt.
6. Die Dachbegrünung entspricht den Anforderungen an den Aufbau. Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von 10 Zentimetern hergestellt werden. Das betrifft die Gesamtdicke der Speicher- und Substratschicht (inklusive Filterschicht). Für dünnere Aufbauten muss ein Abflussbeiwert von max. 0,3 eingehalten werden. In diesen Fällen muss die Einhaltung des Abflussbeiwerts vom Hersteller bestätigt werden. Der Beleg ist über die Dauer der Zweckbindungsfrist aufzubewahren.