ZVR-För­de­rung

Zukunftsvereinbarung Regenwasser

Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung stehen Kommunen, Unternehmen, Institutionen oder Bürger:innen im Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft Fördergelder aus dem ZVR-Programm zur Verfügung.

Fördergeld für Abkopplung und Starkregen-Resilienz

Förderprogramm

Seit 2005 gibt es die „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ (ZVR), ein Kooperationsprojekt von Emschergenossenschaft, Emscher-Kommunen und Land. Es beinhaltet u.a. ein Förderprogramm der Emschergenossenschaft für Maßnahmen zur Abkopplung von Regenwasser. Zum 1. Januar 2024 ist hierzu eine aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft getreten. Diese bietet zusätzliche Förderbausteine (Resilienz gegen Starkregen), erhöhte Fördersätze und sie richtet sich auch direkt an Bürger:innen in den Emscher-Kommunen im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft.

Förderkulisse und -voraussetzungen

Aus ihren Mitgliedsbeiträgen fördert die Emschergenossenschaft in ihrem Verbandsgebiet Maßnahmen zur Abkopplung von Regenwasser von der Mischwasserkanalisation (naturnahe Regenwasserbewirtschaftung) oder zur Steigerung der Verdunstung sowie zur Erhöhung der Resilienz gegenüber Starkregenereignissen (Überflutungsvorsorge). Eine Förderung erhalten können alle Kommunen im Genossenschaftsgebiet, andere Genossenschaftsmitglieder (Kreise, Unternehmen etc.) sowie alle Grundstücks- bzw. Hauseigentümer:innen in den Emscher-Kommunen im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass mit der Umsetzung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde (weitere Voraussetzungen siehe die ZVR-Richtlinie).

Förderfähig sind folgende Maßnahmen

Entsiegelung, Regenwasserversickerung, Gewässereinleitung, Regenwassernutzung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Bewässerung über gesammeltes Regenwasser, Notwasserwege, multifunktionale Flächen zur temporären Speicherung von Abflüssen und andere Maßnahmen des Schwammstadt-Konzepts. Für Kommunen und für Grundstückseigentümer:innen (auch Unternehmen) sind außerdem Machbarkeitsstudien förderfähig (für nicht-kommunale Projekte zu 80 Prozent). Für Kommunen werden ebenfalls Kommunikations-Maßnahmen gefördert (Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit) und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge.

Förderhöhe und Förderprozedere

Eine Förderung in Höhe von 60 bis 80 Prozent der Herstellungskosten ist möglich. Mit der neuen Richtlinie wird die bisherige anteilige Förderung der Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 50 Euro pro Quadratmeter angehoben. Bei Dach- und Fassadenbegrünungen gilt bereits seit 2023 die Förderung von 50 Euro pro abgekoppeltem Quadratmeter. Eine Förderung beantragen können Genossenschaftsmitglieder (Kommunen, Kreise, Unternehmen etc.) sowie auch private Grundstücks- und Hauseigentümer:innen (auch Unternehmen) im Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft. Die Förderanträge sind bei der Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei der Emschergenossenschaft zu stellen. 

Kontakt Klima.Werk

Zukunftsinitiative Klima.Werk
Emschergenossenschaft (EGLV)
Kronprinzenstraße 24
45128 Essen
hallo@klima-werk.de

Email schreiben

Die Anträge müssen in geeigneter Weise Art, Umfang und Machbarkeit des Projektes sowie die Angemessenheit der veranschlagten Ausgaben verdeutlichen. Die Förderung wird durch eine schriftliche Zusage der Emschergenossenschaft gewährt. Bürger:innen können die Förderung für eine Dachbegrünung über das Förderportal digital beantragen (bis zu einer Obergrenze von 200 Quadratmetern Dachbegrünung pro Grundstück und einem Förderbetrag bis zu 10.000 Euro ist das über dieses vereinfachte, digitale Verfahren möglich). Das Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“ ist Teil der Förderrichtlinie „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“.

Laufzeit

Ab Veröffentlichung ohne Enddatum.

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