Kontakt zur Serviceorganisation rund um Förderfragen: hallo@klima-werk.de
KRiS Fördermittel
Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft
Um den blau-grünen Wandel unserer Städte zu realisieren, sind nicht nur Ideen, der Wille zur Umsetzung und Mitmacher:innen gefragt, sondern es wird auch Geld benötigt. Die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei Emschergenossenschaft und Lippeverband ist Ansprechpartner für Förderprogramme – nicht nur in ihren Verbandsgebieten, sondern für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) auch im gesamten Gebiet des Regionalverbandes Ruhr.
Zum Abschnitt:
KRiS
„Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“
Förderprogramm
Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden.
Förderkulisse
Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.
Fördervoraussetzungen
Das Land fördert bis Ende 2023 Studien zur Festlegung und Umsetzungskonzepte für Betrachtungsräume (auch Öffentlichkeitsarbeit dafür) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien sowie die bauliche Umsetzung von wasserwirtschaftlich relevanten Einzelmaßnahmen außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben.
Förderhöhe und Förderprozedere
Der Antrag zur Förderung erfolgt im gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk in der Emschergenossenschaft. Das dort tätige Team prüft Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projekts und berät über Möglichkeiten und Prozedere. Maßnahmenträger:innen können die Kommunen sein, aber auch Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen und Bürger:innen (Private nur innerhalb von Betrachtungsräumen, die Festlegung der Räume obliegt der jeweiligen Kommune). Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger:innen auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. Dabei sind Bagatellgrenzen zu berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr als 2000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.
Förderfähig sind folgende Maßnahmen
Flächenentsiegelung, Mulden-/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.
Laufzeit
Die Richtlinie für die KRiS-Förderung ist im April 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig. Mögliche Einschränkungen der Förderung sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Förderwürdigkeit
In diesem Bereich finden Sie viele Dokumente, mit denen Sie sich einen allgemeinen Überblick zum Beispiel über die Inhalte, die Ziele und den Geltungsbereich der Förderung verschaffen können sowie eine Projektvoranmeldung. Auch die Förderrichtlinie können Sie hier herunterladen.
Betrachtungsräume
Rund um das Thema Betrachtungsräume haben wir Ihnen in diesem Bereich viele Informationen und Vorlagen zusammengestellt.
Förderanträge /
Projektbeschreibungen
Wenn Sie Ihre Projektbeschreibung für ein Fördervorhaben erstellen wollen, finden Sie hier die richtigen Vorlagen.