För­der-Pro­gramm

50 Euro pro Quadratmeter Dachgrün

Die Emschergenossenschaft ermöglicht mit dem „10.000 Grüne Dächer“-Förderprogramm eine niederschwellige Unterstützung von Bürger:innen und anderen privaten Immobilienbesitzer:innen, die eine Dachbegrünung umsetzen wollen. Erfahren Sie hier, was und wie wir fördern:

Was wird gefördert?

Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von zehn Zentimetern oder mit einem Aufbau mit einem Abflussbeiwert von höchstens 0,3 hergestellt werden. Das betrifft die Gesamtdicke der Speicher- und Substratschicht beziehungsweise die Konstruktion des Aufbaus. Über die Mindestdicke beziehungsweise den Abflussbeiwert wird sichergestellt, dass im Jahresdurchschnitt höchstens 30 Prozent des Niederschlags als Überlauf abfließen und mindestens 70 Prozent von den Pflanzen aufgenommen und verdunstet werden.

Zu sehen sind die begrünten Dächer einer Kita aus der Vogelperspektive in Brinkmannsfeld, Bottrop.
Bei dieser Kita in Bottrop wird der Kontrast zwischen begrünt und unbegrünt deutlich. Die bepflanzten Dächer fügen sich gut in die grüne Umgebung ein.

Wie wird gefördert?

Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des zu begrünenden Daches. Gefördert wird pauschal mit 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche.

Wann wird gefördert?

Das zu begrünende Dach muss im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft liegen, welches in unserer Karte blau eingezeichnet ist. Ob die Immobilie im Gebiet liegt, kann über die Adressabfrage oben rechts geprüft werden:

Zudem gilt:

  • Wer die Förderung beantragt, muss Eigentümer:in des Grundstücks sein.
  • Die Summe aller zu begrünenden Dachflächen (überdeckte Grundfläche) darf pro Grundstück max. 200 Quadratmeter betragen. Flächen von Fenstern oder Dachaufbauten müssen hierbei nicht mitgezählt werden. Sollten Ihre zu begrünenden Dachflächen größer als 200 Quadratmeter sein, wenden Sie sich für alternative Fördermöglichkeiten gerne über hallo@klima-werk.de direkt an uns. Infos zu diesem formlosen Antrag zum Download hier.
  • Sollten Sie die Größe Ihres Daches/Ihrer Dächer nicht kennen, können Sie diese unter www.tim-online.nrw.de als Grundfläche des überdachten Gebäudes abmessen. Sollten Sie die Dachfläche abmessen, empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Kartenausdruck auch gleich als PDF zu speichern. Dieser muss später im Zuge der Antragserstellung im Fördermittelportal hochgeladen werden.
  • Die Dachfläche ist an die Kanalisation angeschlossen.
  • Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Förderung noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Dachbegrünung darf nicht vorgeschrieben sein (zum Beispiel als Auflage in einem Bebauungsplan, Gründachsatzung, etc.).
  • Für die Umsetzung der Maßnahme werden keine Gelder aus anderen Förderprogrammen bezogen.
  • Maßnahmenkosten werden in Höhe der Förderung nicht auf Mieter:innen umgelegt.
  • Anerkennung der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren und der damit einhergehenden Nachweispflicht: Innerhalb der Zweckbindungsfrist muss die Dachbegrünung so gepflegt und betrieben werden, dass die Funktion erhalten bleibt. Die Nachweispflicht ist einfach: Sie besteht lediglich in der Übermittlung eines Fotos der Dachbegrünung alle fünf Jahre bis zum Ende der Zweckbindungsfrist. Das Foto kann im Förderportal hochgeladen werden. Das Portal erinnert automatisch an fällige Nachweise.
  • Wir werden die Einhaltung der Fördervoraussetzungen stichprobenartig vor Ort kontrollieren. Voraussetzung für die Förderung ist daher Ihr Einverständnis zur Betretung des Grundstückes und des Daches sowie zum Überflug Ihres Grundstücks mit einer Drohne. Aber keine Sorge: Kontrollen erfolgen nur nach vorheriger Ankündigung und Terminabsprache mit dem oder der Grundstückseigentümer:in.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Antragstellung, die Mittelzuweisung und die Auszahlung werden über unser Fördermittelportal abgewickelt. Nachdem Sie sich in dem Portal ein Benutzerkonto mit Ihren Stammdaten angelegt haben, können Sie einen oder mehrere Förderanträge stellen und jederzeit den Status Ihres Antrags einsehen. Bitte halten Sie für die Beantragung folgende Unterlagen bereit:

  • Aktueller Bescheid über Niederschlagswassergebühren. Diese Angabe findet sich in den meisten Kommunen auf dem Grundbesitzabgabenbescheid. In Städten mit ausgelagerter Stadtentwässerung kann es auch einen gesonderten Bescheid von dem jeweiligen Unternehmen geben. Aus dem jeweiligen Dokument können wir entnehmen, wie viele Flächen aktuell auf dem Grundstück angeschlossen sind – eine Voraussetzung für die Förderung. Außerdem geht daraus der Name des Eigentümers/der Eigentümerin hervor. Bitte laden Sie alle Seiten des Dokuments hoch.
  • Die Größe der zu begrünenden Dachfläche.
  • Eine aktuelle Bankverbindung des Eigentümers, der Eigentümerin.
  • Ein aktuelles Foto des noch nicht begrünten Dachs.
  • Für das Förderprogramm gibt es derzeit kein Laufzeitende, es müssen keine Beantragungsfristen berücksichtigt werden.
  • Ab der Förderzusage haben Dachbegrüner zwei Jahre Zeit, um die Maßnahme umzusetzen.
  • Mittelauszahlung: Im Förderportal werden Sie aufgefordert, nach Abschluss der Arbeiten ein Foto vom fertigen Gründach hochzuladen, damit wir Ihnen das Fördergeld überweisen können. Hinweis zum Foto: Darauf muss ein erkennbar begrüntes Dach zu sehen sein! Es reicht nicht, ein Foto von der eingesäten Fläche zu verwenden. Wenn Sie also beispielsweise im November/Oktober das Gründach ohne vorkultivierte Pflanzen angelegt haben, wird aus den Samen erst im März darauf Grün sprießen. Erst dann können Sie das Foto für die Gründachabnahme machen und erst dann können Sie das Fördergeld bekommen.

 

Zur Förderung anmelden

Sind Sie startklar? Dann registrieren Sie sich in unserem Förderportal! Oder haben Sie bereits ein persönliches Konto? In beiden Fällen geht es hier direkt zum Login.

Wer Fragen rund um das Thema Gründach und das Förderprogramm hat, kann eine Mail an hallo@klima-werk.de schreiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Emschergenossenschaft und Klima.Werk melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.

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